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   FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 114/11   

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FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 114/11 (https://dejure.org/2015,11305)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.04.2015 - 3 K 114/11 (https://dejure.org/2015,11305)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. April 2015 - 3 K 114/11 (https://dejure.org/2015,11305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 40 Abs. 2
    Zu niedrige Besteuerung als Beschwer bei potentiell künftigen steuerlichen Nachteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zu niedrige Besteuerung als Beschwer bei potentiell künftigen steuerlichen Nachteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwer bei zu niedriger Steuerfestsetzung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zum Beschwer bei potentiell künftigen steuerlichen Nachteilen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1292
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 07.08.1979 - VIII R 153/77

    Zur schenkweisen Unterbeteiligung von Kindern an einer atypischen stillen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 114/11
    Aus diesem Grund nimmt die Rechtsprechung ausnahmsweise eine Beschwer auch im Falle einer Null-Festsetzung bzw. einer begehrten höheren Steuer an, wenn nach den Darlegungen des Klägers mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden muss, dass dem Kläger der Vorgang, auf dem die Festsetzung beruht, bei der gleichen Steuer für spätere Steuerabschnitte oder bei einer anderen Steuerart steuerliche Nachteile verursachen wird (vgl. BFH-Urteil vom 3. April 2014, IV R 12/10, BStBl II 2014, 1000; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2006, VIII B 111/05, BFH/NV 2007, 699), die den durch die angefochtene zu niedrige Steuer bewirkten Vorteil überwiegen (BFH-Urteil vom 7. August 1979, VIII R 153/77, BFHE 129, 325).

    So kann eine Beschwer auch angenommen werden, wenn die angegriffene zu niedrige Besteuerung aufgrund der Rechtsprechung des BFH zum Bilanzzusammenhang in Zukunft zu steuerlichen Nachteilen für den Steuerpflichtigen führen kann (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1972, VIII R 39/67, BFHE 108, 278 m. w. N.; vom 7. August 1979, VIII R 153/77, BFHE 129, 325; vgl. auch FG Münster, Urteil vom 8. Oktober 1970, I 361/70 E, EFG 1971, 85, wonach eine Beschwer vorliegt, wenn der zu niedrige Bilanzansatz "im folgenden Jahr zu einer höheren Steuer führt").

  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 39/67

    Beschwer - Festsetzung zu niedriger Steuer - Auswirkung zu Ungunsten

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 114/11
    So kann eine Beschwer auch angenommen werden, wenn die angegriffene zu niedrige Besteuerung aufgrund der Rechtsprechung des BFH zum Bilanzzusammenhang in Zukunft zu steuerlichen Nachteilen für den Steuerpflichtigen führen kann (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1972, VIII R 39/67, BFHE 108, 278 m. w. N.; vom 7. August 1979, VIII R 153/77, BFHE 129, 325; vgl. auch FG Münster, Urteil vom 8. Oktober 1970, I 361/70 E, EFG 1971, 85, wonach eine Beschwer vorliegt, wenn der zu niedrige Bilanzansatz "im folgenden Jahr zu einer höheren Steuer führt").

    Zur Bestimmung der Beschwer in ihrem für den Steuerpflichtigen nachteiligen Gewicht ist die erstrebte Steuer mit der vorgenommenen Veranlagung einschließlich der mit letzterer verbundenen zu erwartenden möglichen Steuerbelastung zu vergleichen (BFH-Urteil vom 12. Dezember 1972, VIII R 39/67, BFHE 108, 278).

  • FG Münster, 05.12.2003 - 4 K 2382/98

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage - Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 114/11
    Die Kläger verweisen zur Bestätigung ihrer Rechtsauffassung ferner auf das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 5. Dezember 2003, EFG 2004, 407.

    Schließlich führt auch die Berücksichtigung der von den Klägern angeführten Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juni 2000 (9 K 339/98, EFG 2000, 1375) und des Finanzgerichts Münster vom 5. Dezember 2003 (4 K 2382/98 F, EFG 2004, 407) zu keinem anderen Ergebnis.

  • FG Baden-Württemberg, 27.06.2000 - 9 K 339/98

    Wertaufholungswahlrecht bei Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 114/11
    Schließlich führt auch die Berücksichtigung der von den Klägern angeführten Urteile des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27. Juni 2000 (9 K 339/98, EFG 2000, 1375) und des Finanzgerichts Münster vom 5. Dezember 2003 (4 K 2382/98 F, EFG 2004, 407) zu keinem anderen Ergebnis.
  • BFH, 08.06.2011 - I R 79/10

    Keine Klagebefugnis des aufnehmenden Unternehmens bei Einbringung eines (Teil-)

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 114/11
    Die Kläger können ihre eigene Klagebefugnis daher nicht auf die Erwägung stützen, dass ihr Sohn - weil er an die Bilanzwerte bei der Übertragung gebunden war - als "drittbetroffener Nichtadressat" beschwert ist (vgl. dazu das BFH-Urteil vom 08. Juni 2011, I R 79/10, BStBl II 2012, 421, worin der Senat im Falle der Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder Mitunternehmeranteils i. S. des § 20 UmwStG 1995 davon ausgeht, dass die Bindung des Einbringenden an den bei der aufnehmenden Gesellschaft angesetzten Wert nicht bewirkt, dass die aufnehmende Gesellschaft jenen Wert ohne Rücksicht auf eine eigene Beschwer überprüfen lassen kann.
  • FG Münster, 08.10.1970 - I 361/70
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 114/11
    So kann eine Beschwer auch angenommen werden, wenn die angegriffene zu niedrige Besteuerung aufgrund der Rechtsprechung des BFH zum Bilanzzusammenhang in Zukunft zu steuerlichen Nachteilen für den Steuerpflichtigen führen kann (BFH-Urteile vom 12. Dezember 1972, VIII R 39/67, BFHE 108, 278 m. w. N.; vom 7. August 1979, VIII R 153/77, BFHE 129, 325; vgl. auch FG Münster, Urteil vom 8. Oktober 1970, I 361/70 E, EFG 1971, 85, wonach eine Beschwer vorliegt, wenn der zu niedrige Bilanzansatz "im folgenden Jahr zu einer höheren Steuer führt").
  • BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10

    Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 114/11
    Aus diesem Grund nimmt die Rechtsprechung ausnahmsweise eine Beschwer auch im Falle einer Null-Festsetzung bzw. einer begehrten höheren Steuer an, wenn nach den Darlegungen des Klägers mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden muss, dass dem Kläger der Vorgang, auf dem die Festsetzung beruht, bei der gleichen Steuer für spätere Steuerabschnitte oder bei einer anderen Steuerart steuerliche Nachteile verursachen wird (vgl. BFH-Urteil vom 3. April 2014, IV R 12/10, BStBl II 2014, 1000; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2006, VIII B 111/05, BFH/NV 2007, 699), die den durch die angefochtene zu niedrige Steuer bewirkten Vorteil überwiegen (BFH-Urteil vom 7. August 1979, VIII R 153/77, BFHE 129, 325).
  • BFH, 20.12.2006 - VIII B 111/05

    Verlustabzug nach § 10d EStG

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 114/11
    Aus diesem Grund nimmt die Rechtsprechung ausnahmsweise eine Beschwer auch im Falle einer Null-Festsetzung bzw. einer begehrten höheren Steuer an, wenn nach den Darlegungen des Klägers mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden muss, dass dem Kläger der Vorgang, auf dem die Festsetzung beruht, bei der gleichen Steuer für spätere Steuerabschnitte oder bei einer anderen Steuerart steuerliche Nachteile verursachen wird (vgl. BFH-Urteil vom 3. April 2014, IV R 12/10, BStBl II 2014, 1000; BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2006, VIII B 111/05, BFH/NV 2007, 699), die den durch die angefochtene zu niedrige Steuer bewirkten Vorteil überwiegen (BFH-Urteil vom 7. August 1979, VIII R 153/77, BFHE 129, 325).
  • BFH, 12.11.1964 - IV 129/61
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 114/11
    Der Senat sieht in diesen Ausführungen auch keinen Widerspruch zur Entscheidung des BFH vom 12. November 1964 (IV 129/61, HFR 1965, 283).
  • FG Schleswig-Holstein, 05.06.2007 - 5 K 357/02

    Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 24.04.2015 - 3 K 114/11
    Zur Begründung trugen sie - soweit hier von Interesse - unter Bezugnahme auf das seinerzeit beim Schleswig-Holsteinischen Finanzgericht anhängige Verfahren 5 K 357/02 vor, das in § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. Nr. 1 Satz 4 EStG eingeführte Wertaufholungsgebot verstoße gegen das Rückwirkungsverbot.
  • BFH, 28.02.2002 - V B 56/01

    Klagebefugnis

  • BFH, 25.02.2010 - IV R 37/07

    Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß - Keine besonderen Gründe des

  • FG Niedersachsen, 17.11.2009 - 12 K 185/09

    Zeitlicher Anwendungsbereich einer Bilanzberichtigung i.S.d. § 4 Abs. 2 S. 1 Hs.

  • BFH, 25.04.2018 - VI R 64/15

    Zulässigkeit der Klage bei zu niedrigem Wertansatz

    Die Revisionen der Kläger und des Beigeladenen gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 24. April 2015 3 K 114/11 werden als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Kläger und der Beigeladene beantragen, 1. das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 24. April 2015 3 K 114/11 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 1999 vom 24. Mai 2006 i.d.F. der Einspruchsentscheidung vom 24. Juni 2011 dahingehend zu ändern, dass im Wirtschaftsjahr 1998/1999 eine weitere Teilwertaufholung in Höhe von ... DM berücksichtigt wird, die zur Hälfte auf 1999 entfällt; 2. die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären.

  • FG Schleswig-Holstein, 26.03.2019 - 4 K 187/18

    Zur Zulässigkeit einer Klage gegen einen "Nullbescheid", wenn eine Veränderung

    Unzulässig ist daher grundsätzlich die Anfechtungsklage gegen einen Steuerbescheid, in welchem die Steuerschuld - wie im Streitfall - auf 0 EUR, oder in welchem eine aus klägerischer Sicht zu niedrige Steuerschuld festgesetzt wird (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Februar 2002, V B 56/01, BFH/NV 2002, 805; von Groll in Gräber, FGO, 7. Aufl., § 40, Rn. 86, 87, 88 m. w. N.; s.a. FG Kiel. Urteil vom 24. April 2015, 3 K 114/11, EFG 2015, 1292).
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